Ein Bauprodukt, welches eine CE-Kennzeichnung trägt ist vollumfänglich brauchbar und verwendbar. Wo keine harmonisierte europäische Norm für ein Bauprodukt oder -system existiert, bietet die Verordnung in Artikel 19 einen alternativen Ansatz.
Der Produkthersteller kann eine Europäische Technische Bewertung (ETA) bei der Kiwa beantragen. In diesem Zusammenhang können auch Europäische Bewertungsdokumente (EAD) unter Einbeziehung der Organisation Technischer Bewertungsstellen (EOTA) erstellt werden. Die Kiwa ist als Technische Bewertungsstelle (TAB-Stelle) direktes Mitglied der EOTA.
Folgende Punkte sind notwendig, um eine ETA für ein Bauprodukt zu beantragen:
- Das Produkt fällt nicht in den Anwendungsbereich einer bestehenden harmonisierten Norm.
- Das in der harmonisierten Norm vorgesehene Bewertungsverfahren ist für mindestens ein wesentliches Merkmal des Produktes nicht geeignet.
- Die harmonisierte europäische Norm sieht für mindestens ein wesentliches Merkmal des Produktes kein Bewertungsverfahren vor.
Hieraus ergibt sich, dass Sie eine ETA und damit eine CE-Kennzeichnung für Ihr Produkt oder System beantragen sollten, wenn:
- Ihre Kunden Produkte und Systeme mit CE-Kennzeichnung fordern, es hierfür aber keine harmonisierten Regelungen gibt.
- Ihr genormtes Produkt oder System ein nicht geregeltes, besonderes Leistungsmerkmal aufweist und Sie damit einen Wettbewerbsvorteil verbinden.
- Sie sich von den übrigen Marktbegleitern abheben wollen bzw. höhere Standards in den Leistungen und in der Qualitätssicherung Ihrer Bauprodukte und -systeme setzen wollen.
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